Zahnarzt | 18.01.2021

Willkürliche Rechnungen

Professionelle Zahnreinigung | Nicht erbrachte Leistung

Was nützt es sich zu Beschweren, wenn selbst die Landeszahnärztekammer Prüfungen über die erbrachten Gebührenordnung nicht machen kann oder will? Erst sendet mir dieser Zahnarzt Zahnsteinreinigung von 32 Zähnen, habe ich nicht mehr, dann zweimal Corona Aufschlag für 1 Sitzung, dann OP Nachbehandlung obwohl nur sowas gemacht wurde und ein Röntgenbild mit 2,5-fachen Satz für 58 Euro.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Einzefallberatung ist in vielen unserer Beratungsstellen möglich. Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland nach. Bei einer überhöhten Zahnarztrechnungen sollte man zunächst das Gespräch mit dem Zahnarzt suchen. Hilft das nicht weiter, bittet man um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass man die Rechnung extern überprüfen lassen möchte. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei den Landeszahnärztekammern möglich. Dort oder bei der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung kann man auch eine Beschwerde über den Zahnarzt einreichen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand