Zahnarzt | 13.01.2021

Verwendet nur zahlungspflichtige Materialien

Füllung

Ich wurde im Vorfeld nicht darüber aufgeklärt, das bei den Füllungen Mehrkosten, die ich selbst zahlen muss, entstehen. Als ich den Zahnarzt darauf ansprach, teilte er mir mit, das er Füllungen, die von der gesetzlichen KV gezahlt werden, nicht macht.
Er verwendet ausschließlich zahlungspflichtigen Materialien.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung. Zahnärzte mit Kassenzulassung sind verpflichtet, dies anzubieten. Was über die zuzahlungsfreie Variante hinausgeht, muss selbst bezahlt werden, aber mit einer schriftlichen Mehrkostenvereinbarung. Die Mehrkostenvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie vom Versicherten und vom Zahnarzt unterschrieben wird. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam mit der Folge, dass der Patient dann nicht zahlen muss (vgl. z.B. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 12.10.2006).

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