Zahnarzt | 18.01.2021

Wurzelbehandlung mit Faktor 6

Wurzelbehandlung

Bei mir wurde Karies festgestellt, also vorhandene Füllung raus gebohrt Schmerzen waren immer noch da, also einen Nerv getötet aber nicht gezogen. Dann hieß es zur Wurzelresektion, also 2 Wochen später zur Zahnklinik für ein Vorgespräch, wohl gemerkt der Zahn die ganze Zeit offen. Klinik sagt, ne die Wurzel muss erstmal gefüllt werden, das wüsste der Zahnarzt aber. Das ganze 2 Wochen vor Weihnachten, Termin für die Resektion erst Mitte Januar, die ganze Zeit auch keine Schmerzen gehabt. Mittlerweile war der Zahn schon 3 Wochen auf, dann eine Woche vor Weihnachten abends höllische Schmerzen bekommen. Zahnarzt nicht da, vom Notdienst abgewiesen. Ein guter Freund hat mir dann geholfen einen Zahnarzt zu finden der mir helfen würde. Er sich das ganze angeschaut und wäre bald umgefallen als ich ihm sagte das der Zahn schon seit über 3 Wochen auf ist. Er war bereit mir zu helfen und jetzt zum Punkt. Er sagte mir das diese Wurzelbehandlung ca 300 Euro Eigenanteil weil das die Kasse nicht übernimmt, ich der Behandlung auch zugestimmt. Nachdem ich wieder Schmerzfrei war, hatte ich das Honorar unterschrieben. Jetzt habe ich das Glück eine Zahnzusatzversicherung habe und somit habe ich mit denen gesprochen. Laut Vertrag für eine Wurzelbehandlung übernehmen die 100%. Die Abrechnung kam und es war knapp die Hälfte von den 300 Euro. Also wieder mit der Versicherung gesprochen und dann kam der Knaller. Die Versicherung hat 100% abgerechnet aber bei einem Faktor von 3,2 der Zahnarzt hat aber einen Faktor von 6 berechnet. Wie soll man das als Leihe wissen?? Also mit der Praxis telefoniert die Antwort es sei Mehraufwand und 4 Kanäle. Das sind doch Wucherpreise und darf er den Faktor so hoch ansetzen??

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur in bestimmten Fällen Kassenleistung. Mehr dazu finden Sie hier.

Der Steigerungsfaktor kann die Kosten in die Höhe treiben. Ein 3,5-facher Steigerungssatz erhöht die Kosten bereits um rund 50 Prozent. Aber: Berechnet ein Zahnarzt mehr als das 2,3-fache des Gebührensatzes, muss er dies schriftlich begründen. Und ab dem Faktor 3,5 müssen Patienten in einer gesonderten Vereinbarung dieser erhöhten Bezahlung schriftlich zustimmen. Wenn Sie diese Vereinbarung nicht unterschrieben haben, können Sie die Zahlung verweigern.

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