Mir wurde alte Prothese raus genommen (weil ich teils probleme hatte) und eine KOMPLETTE Prothese empfohlen und verkauft (damit alles besser und Problemlos werden).
Ca. nach 2 Wochen erste Probleme aufgetaucht.
Durch die Schmerzen konnte ich Rechteseite NICHTS benutzen...
2 mal war ich zur Nachbesserung, wurde aber NICHTS besser.
Mein Ärger ist gross.
Meine 3000 Euro Eigenanteil zahle ich erstmal nicht. Bis alles 100% besser wird. Sonst gehe ich zum Anwalt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn ein Zahnersatz Mängel aufweist, haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ein Zahnarzt sein Werk nachbessert oder neu anfertigt. Diese sogenannte Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens. Voraussetzung: Der Patient ist gesetzlich versichert und hat keine Schuld an dem Mangel.
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist. Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Bevor ein Streit vor Gericht landet, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, von der Patientenberatung bis zur Schlichtung.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag auf der Webseite.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn ein Zahnersatz Mängel aufweist, haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ein Zahnarzt sein Werk nachbessert oder neu anfertigt. Diese sogenannte Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens. Voraussetzung: Der Patient ist gesetzlich versichert und hat keine Schuld an dem Mangel.
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist. Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Bevor ein Streit vor Gericht landet, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, von der Patientenberatung bis zur Schlichtung.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag auf der Webseite.