Zahnarzt | 22.12.2020

Deutlich überzogene Rechnung

Brücke | Zahnentfernung Brücke

Bin privat versichert, aber zum Standard Tarif, was den Zahnarzt bekannt war. Abgerechnet wurde trotzdem mit dem Faktor 3,50 (Chefarztfaktor im Krankenhaus). Ursprünglich gingen wir in einem Gespräch von 2000 Euro für die Brückenversorgung aus. Heraus kamen 3586,64 Euro.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Kostenvoranschläge dürfen nicht grenzenlos überzogen werden. Für gesetzlich Versicherte gilt beim Heil- und Kostenplan, dass er zwar eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten ist und Material- und Laborkosten vor der Behandlung nur geschätzt werden. Diese Schätzung muss aber so genau wie möglich sein. Der Zahnarzt muss den Patienten "unverzüglich" unterrichten, wenn "eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten" ist. Bei einer erheblichen Überschreitung des Heil- und Kostenplans ist eine neue Genehmigung nötig. Berechnet ein Zahnarzt mehr als das 2,3-fache des Gebührensatzes, muss er dies schriftlich begründen. Ab dem Faktor 3,5 müssen Patienten in einer gesonderten Vereinbarung dieser erhöhten Bezahlung schriftlich zustimmen.

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