Kieferorthopäde | 13.01.2021
Papierrechnung nur gegen Zahlung des Portos
Zahnspange
Für meinen Sohn wird eine Kieferorthopädische Behandlung fällig.
Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Ergänzend zum Behandlungsvertrag der ein Honorar nach GOZ und GOÄ vorsieht, soll ich der Zusendung der Rechnung per eMail zustimmen oder ein SEPA - Lastschriftmandat erteilen und die Rechnung in der Praxis abholen.
Wenn ich die Rechnung in Papierform erhalten möchte, muss ich hierfür das Porto selbst tragen.
Nach meine Verständnis ist Porto für Rechnungen Teile der allgemeinen Praxiskosten und bereits über das Honorar nach der Gebührenordnung abgedeckt.