Kieferorthopäde | 30.12.2020

Faktor beim Röntgen zu hoch ohne Begründung

Zahnspange | Röntgen

Meine Tochter wurde im Rahmen ihrer kieferorthopädischen Behandlung geröntgt. Dabei wurde statt ds 1,8fachen der 2,5 fache Satz angesetzt. Dies wurde von der Beihilfe nicht anerkannt da die Begründung nicht ausreichend war. Nach meiner Rückfrage in der Praxis wurde mir gesagt "Das machen wir immer so" und nichts weiter gesagt was zu dem erhöhten Aufwand in diesem Fall geführt hat. Wenn der Faktor bei jedem Patienten erhöht wird ist das ein Verstoß gegen die Gebührenordnung und Abzocke oder?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Es ist tatsächlich so, dass höhere Gebühren begründet werden müssen. In § 10 Abs. 3 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) heißt es: "Überschreitet die berechnete Gebühr [...] das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern."


Die Beihilfestelle hat also zu Recht eine Begründung für den erhöhten Gebührenfaktor gefordert. Wenn die Praxis auf das Verlangen des Patienten, die Erhöhung näher zu begründen, pauschal mit dem Satz "Das machen wir immer so" reagiert, ist das ein verstoß gegen vertragliche Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Hieraus können ggf. Schadensersatzansprüche des Patienten entstehen, wenn die Beihilfestelle die entstandenen Kosten weiterhin nicht erstattet.

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