Zahnarzt | 18.12.2020
Zuzahlung trotz Härtefall
Prothese | Unterfütterung der TeleskopProthese
Meine im 2019 erhaltene Teleskop Prothese musste jetzt 2020 unterfüttert werden. Vorläufige Summe beträgt 348,52€. Diese Summe hat die KK übernommen. Der letztendlich Rechnungsbetrag ist jedoch 405.13€ ohne ersichtliche Zusatzleistungen.
Zahnarzt Honorar 155,13€, Materialkosten 250,00. Den Differenzbetrag von 56.61€ muss ich jetzt trotz Härtefall (ALG II) bezahlen. In der Zahnarztpraxis habe ich jedoch immer beteuert das ich mir nur eine von der KK nach Härtefallregelung erstattungsfähige Behandlung leisten kann.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Geringverdiener sollten sich bei Zahnersatz stets nach der Härtefallregelung erkundigen. Zahnärzte bieten das nicht immer von selbst an. Die Regelung ermöglicht eine volle Kostenübernahme der Basisversorgung, muss aber bei der Krankenkasse beantragt werden. Mehr dazu unter