Eine Zahnfehlstellung am Oberkiefer (vordere Zähne nach innen gekippt) soll korrigiert werden. Aus Anfangs 14 der sogenannten unsichtbaren Zahnspangen (Invisalign) wurden 20-24 und dann 39. Dabei hat der Kieferoropäde selbstständig und ohne Rücksprache Tatsachen und Kosten geschaffen, in dem er einfach die Spangen geordert hat und den Behandlungsrahmen über das Besprochene hinweg erweitert hat.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnbehandlungen können sehr kostspielig werden. Sie sollten erst mit der Behandlung starten, wenn sämtliche Kostenfragen geregelt sind. Klären Sie, ob Sie die Behandlung ganz oder teilweise selbst bezahlen müssen. Halten Sie hierzu auch immer Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.
Bitten Sie immer um eine schriftliche Aufstellung der Kosten. Der Zahnarzt ist verpflichtet die voraussichtlichen Gebühren so genau wie möglich im Vorfeld aufzulisten. Dazu gehört auch die Benennung des Steigerungsfaktors für sämtliche Einzelleistungen. Für eine Behandlung gilt der Faktor 2,3 als Regel. Stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur eine schriftliche Aufstellung über die Kosten des Zahnarztes erhalten, sondern auch eine Aufstellung über anfallende Material- und Laborkosten.
Der behandelnede Zahnarzt darf nur die Privatleistungen erbringen und dann auch abrechnen, zu denen Sie als GKV-Patient vorher Ihre schriftliche Zustimmung gegeben haben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnbehandlungen können sehr kostspielig werden. Sie sollten erst mit der Behandlung starten, wenn sämtliche Kostenfragen geregelt sind. Klären Sie, ob Sie die Behandlung ganz oder teilweise selbst bezahlen müssen. Halten Sie hierzu auch immer Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.
Bitten Sie immer um eine schriftliche Aufstellung der Kosten. Der Zahnarzt ist verpflichtet die voraussichtlichen Gebühren so genau wie möglich im Vorfeld aufzulisten. Dazu gehört auch die Benennung des Steigerungsfaktors für sämtliche Einzelleistungen. Für eine Behandlung gilt der Faktor 2,3 als Regel. Stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur eine schriftliche Aufstellung über die Kosten des Zahnarztes erhalten, sondern auch eine Aufstellung über anfallende Material- und Laborkosten.
Der behandelnede Zahnarzt darf nur die Privatleistungen erbringen und dann auch abrechnen, zu denen Sie als GKV-Patient vorher Ihre schriftliche Zustimmung gegeben haben.