Zahnarzt | 03.12.2020

Gleiche Arbeitsleistung - aber doppelt so hohes Honorar!

Krone

Ich bin in der GKV. Ein Zahn wurde überkront. Bei der Regelleistung (Teilverblendung in Nichtedelmetall) beträgt das Zahnarzthonorar 169,50€. Habe auf eigenen Wunsch eine Zirkonkrone erhalten und hierbei beträgt das Zahnarzthonorar (BEMA 18,19€ + GOZ 313,41€). Warum kann für die fast gleiche Arbeitsleistung das doppelte Honorar verlangt werden?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Zahnarzt-Honorare sind in zwei verschiedenen Gebührenordnungen verankert. Eine gewählte Zirkonkrone ist keine Regelleistung im Leistungskatalog der Krankenkasse, daher wird sie nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) für Privatleistungen abgerechnet. Diese unterscheidet sich von der Gebührenordnung für Kassenleistung(BEMA), sie ist deutlich teurer. Bei der GOZ fließt der individuelle Aufwand und Schwierigkeitsgrad einer Behandlung in das Honorar ein. Somit kann der Gebührensatz einer Behandlung mit einem Faktor multipliziert werden, der zwischen 1 und 3,5 liegt. Je höher der Faktor, desto teurer die Leistung. Der durchschnittliche Faktor beträgt 2,3 für eine "normale Behandlung ohne große zusätzliche Schwierigkeiten".

Die BEMA kennt keine Faktorsteigerung, in der BEMA ist das Arzt-Honorar fest gelegt.

Den Festzuschuss für die Kassenleistung bekommen Patienten aber trotzdem von der Kasse.

Also: 2 unterschiedliche Gebührenordnungen - 2 unterschiedliche Preise.

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