Zahnarzt | 26.11.2020

Keine Kassenleistung

Füllung

Der Zahnarzt macht keine Kassenfüllung!
Dann soll ich mir einen anderen Zahnarzt suchen!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Kassenleistungen entsprechen dem gegenwärtigen Fachstandard und bieten eine ausreichende zahnmedizinische Versorgung an.

Der Zahnarzt kann eine Kassenleistung nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen verweigern, etwa mit dem Hinweis, dass die Kassenleistung zu gering vergütet ist. Kassenärzte verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, wenn sie die Versicherten zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.

Melden Sie unseriöses Verhalten umgehend der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber Ärzten einleiten.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand