Zahnarzt | 06.11.2020
Geldmacherei!
Wurzelbehandlung
Angefangen hat alles mit einen kleinen Loch im Zahn. Weswegen ich zum Zahnarzt ging. Das Loch wurde normal behandelt und mit einer Amalgam Füllung versiegelt. Anscheinend wurde die Behandlung aber nicht gut durchgeführt, denn ich verspürte ab da an einen noch größeren Schmerz als vorher. Weswegen ich wieder zum selben Zahnarzt ging. Diesmal meinte der Zahnarzt, dass die Wurzel entzündet sei und ich zwei weitere Behandlungen bräuchte die ca.80€ kosten würden ( wohlgemerkt ich bin Kassenpatient), also habe ich die erste Behandlung von zweien hinter mich gebracht, um eine Woche später wieder hin zu gehen. In der Überzeugung die sei die letzte. Doch es sollte alles anders kommen. Nach dem die Behandlung begann musste ich schon nach kurzer Zeit die Behandlung abbrechen da der Zahnarzt mir auf die Wurzel oder den Nerv gebohrt hatte. Der Schmerz war unerträglich, so dass ich sogar weinte. Worauf der Zahnarzt meinte: kann ja keiner wissen das sie so empfindlich sind (sehr einfühlsam), dann gab er mir endlich eine Spritze zur Betäubung. Hätte er wohl vorher schon machen sollen. Jedenfalls habe ich nach dieser Behandlung wie schon nach der ersten wieder nur eine provisorische Füllung bekommen. Um also ein weiteres Mal wiederkommen zu müssen.
Was aber das Kuriose ist, das ich NACH der Behandlung einen Kostenvoranschlag bekommen habe. Von 250€ als Kassenpatient. Nie wieder werde ich zu diesem Zahnarzt gehen. Ich kann nicht verstehen wie man für so eine Behandlung so viel Geld bezahlen muss.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. In der Richtlinie für die zahnärztliche Behandlung heißt es: Grundsätzlich müssen die Wurzelkanäle bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können.
Ist eine Kassenleistung möglich, kann ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Das sind vor allem elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle und die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle. Dies wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, die Längenbestimmung in einer Sitzung maximal zweimal je Kanal.