Zahnarzt | 15.10.2020

Probleme mit Brücke und Kosten bei Überweisung

Brücke

Mit 23 Jahren wurde mir eine Brücke eingesetzt, da ich noch einen Milchzahn hatte. Für ein Implantat hatte ich kein Geld. Jetzt mit 33 Jahren musste ich die Brücke erneuern, saß locker, unangenehmer Geruch. Ca. 2 Monate bin ich mit einem Provisorium rumgelaufen, hatte aufeinmal eine Entzündung und musste weitere 2 Wochen damit rumlaufen. Dann wurde mir die Brücke eingesetzt und seit dem finde ich keine Ruhe. Seit knapp einem Jahr bin ich Dauergast beim Zahnarzt. Ich kann nichts kauen auf der Brücke, die Schmerzen sind unerträglich. Der Zahnarzt hat dann einen Zahn Wurzel behandelt und trotzdem habe ich noch Schmerzen. Jetzt war der Arzt ratlos und schickte mich, mit einem selbstgeschriebenen Zettel zum Oralchirurgen für ein 3D Bild. Vor Ort musste wurde mir gesagt, dass ich die Kosten für das Bild und die Weiterbehandlung selber tragen muss (vor der Behandlung). Ich war sprachlos. Aber da ich Schmerzen hatte und mein Zahnarzt mit seinem Latein am Ende war akzeptierte ich das. Daraufhin habe ich ihn angerufen, um meinem Ärger Luft zu machen und er antwortete mir, er muss mich nicht auf Kosten anderer Ärzten aufmerksam machen. Unfassbar, ich kann nichts kauen, leide an Schmerzen, er ist sprachlos, schickt mich weiter und ich muss dafür bezahlen. Obwohl meine Brücke noch nicht mal ein Jahr ist.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wenn ein Zahnersatz Mängel aufweist, haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ein Zahnarzt die Arbeit kostenfrei nachbessert oder neu anfertigt. Diese Gewährleistung gilt für zwei Jahre, sofern der Patient keine Schuld am Mangel hat. Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist. Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich. Hilfreich kann ein Termin bei der Patientenberatung der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung sein. Eine 3D-Aufnahme (DVT) ist in der Regel eine Privatleistung. Bei Streitigkeiten über die Rechnungshöhe kann eine kostenlose Rechnungsprüfung bei der Landeszahnärztekammer weiterhelfen.

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