Zahnarzt | 22.10.2020
Rechnung über Eigenanteil 6 Monate nach WSR Behandlung
Wurzelbehandlung | Wurzelspitzenresektion Backenzahn rechts oben
Ich bin im Februar 2020 mit Zahnschmerzen zum Zahnarzt. Nach Röntgen wurde eine entzündete Wurzelspitze diagnostiziert und eine WSR empfohlen, die ich noch in derselben Woche durchführen lies. Über einen zu zahlenden Eigenanteil wurde nicht mit mir gesprochen. Jetzt (über 6 Monate später) erhielt ich eine Rechnung über 303,03 Euro (9100 mit Faktor 2). In meiner Vewunderung über den Eigenanteil sowie die späte Rechnungsstellung konatktierte ich den Zahnarzt telefonisch. Die sprechstundenhilfe wollte Rücksprache halten und mich dann informieren. Wochen später hatte ich immernoch keine auskunft und bat nochmals per Email um Rückmeldung. Diese habe ich nun erhalten, mitgeschickt wurde mir ein Protokoll vom Tag der Untersuchung, in dem steht, dass mit mir über den Eigenanteil von 300 euro gesprochen wurde. Daran kann ich mich nicht erinnern. ebenfalls habe ich keine schriftliche Vereinbarung unterschrieben oder einen Kostenvoranschlag erhalten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ärzte und Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten vor der Behandlung schriftlich über Kosten aufzuklären, die privat zu zahlen sind. Im Gesetz heißt es: "Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren." (§ 630c SGB V)
Wird im Vorfeld keine schriftliche Vereinbarung getroffen, sind Sie berechtigt, die Zahlung der Leistung zu verweigern. Im Konfliktfall kann man sich an die Patientenberatung oder Schlichtungsstelle der jeweiligen Landeszahnärzteschaft wenden (Kassenzahnärztliche Vereinigung oder Landeszahnärtekammer).