Zahnarzt | 13.10.2020

Keinerlei Vorabinformation über die zusätzlichen Kosten

Füllung

Ich wurde bei 2 Füllungen meiner Zähne nicht vorab darüber informiert, welche Kosten auf mich zukommen. Nach der Behandlung wurde mir eine Rechnung über 93,84€ gestellt, zu der eine Nachfrage abgebügelt wurde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wer als Patient über die Kassenleistung hinausgeht, muss bei Füllungen VOR der Behandlung eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung unterschreiben. Damit erklärt er, dass er vom Zahnarzt über die Kassenleistung aufgeklärt wurde und ausdrücklich eine darüber hinausgehende Versorgung wünscht.

Abgerechnet wird dann nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die gesetzlichen Kassen übernehmen einen Anteil der Kosten, nämlich in Höhe der vergleichbar preisgünstigen im Zahn geformten Füllung. Den Rest bezahlen Patienten als Eigenanteil.

Nur mündlich geschlossene Mehrkostenvereinbarungen sind laut Gesetz übrigens unwirksam. Mehr noch: der Patient ist nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn der Zahnarzt keine schriftliche Mehrkostenvereinbarung eingeholt hat (§§125, 126 BGB).

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