Zahnarzt | 25.09.2020

Falschinformation vom Zahnarzt. Zahn gezogen statt Wurzelbehandlung

Wurzelbehandlung

Mir wurde vom Zahnarzt gesagt es wird keine Wurzelbehandlung mehr von der Kasse übernommen. Nur das Ziehen des zahnen wird übernommen. Auch wurde ich darauf hingewiesen das jeder Zahnarzt das in Rechnung stellen wird. Da ich die finanziellen Mittel nicht hatte wurde mir der Zahn gezogen. Jetzt habe ich erfahren das das gar nicht stimmt und jetzt fehlt mir ein Backenzahn!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. In der Richtlinie für die zahnärztliche Behandlung heißt es:

Grundsätzlich müssen die Wurzelkanäle bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei den hinteren Seitenzähnen (Molaren) ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel Kassenleistung, wenn

- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, d.h., dass von dem zu behandelnden Zahn bis zur Mitte des Kiefers alle Zähne vorhanden sein müssen oder die entsprechenden Lücken bereits mit Zahnersatz (auch Implantaten) versorgt worden sind

- die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird

- durch die Behandlung ein schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.

Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung eine Extraktion vorgesehen, also das Ziehen des Zahns.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Fachbeitrag zum Thema Wurzelbehandlung.

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