Zahnarzt | 16.09.2020

Rechnung ohne Behandlung!!

Zahnspange

Ich bin 20 Jahre alt, und ich war zu einem Beratungsgespräch bei der Zahnärztin. Abformung wurde direkt aufgenommen, obwohl ich noch nicht entschieden hatte, nach einem Monat habe ich eine Rechnung bekommen. Ich habe versucht vielmals mit der Ärztin den Behandlungsvertrag zu kündigen, leider hat sie es abgelehnt und sagte sowas gibt es nicht und ich muss die Rechnung ausgleichen, auch wenn die Leistung nicht gebracht wurde, also ich war nur einmal bei ihr gewesen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ein Patient hat das Recht, den Behandlungsvertrag jederzeit fristlos zu kündigen, ohne hierfür sachliche (oder gar wichtige) Gründe angeben zu müssen. Der Patient müsse jederzeit die Möglichkeit haben, frei darüber zu entscheiden, ob er einen Eingriff in den Körper oder seine Gesundheit zulassen will.

Hat eine Behandlung bereits stattgefunden, ist der Zahnarzt natürlich berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines zuvor abgeschlossenen Behandlungsvertrages. Ohne Behandlungsvertrag darf der Arzt nicht abrechnen bzw. ist der Patient berechtigt, die Zahlung zu verweigern.

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