Zahnarzt | 17.09.2020

Unnötige Wurzelbehandlung?

Wurzelbehandlung

Ich kam mit Zahnschmerzen zum Zahnarzt. Es wurde nach Kälteempfindlichkeit geschaut (Zahn reagierte auf Kälte) und ein Röntgenbild gemacht. Auf dem Röntgenbild war kein schwarzer Kontrast, der auf eine Entzündung hingewiesen hat. Die Zahnärztin ist meinen Nachfragen aus dem Weg gegangen, hat mir gesagt, dass eine Wurzelbehandlung nötig ist und mir eine Kostenaufklärung zum unterschreiben hingelegt in Höhe von ca 550€, den Zahn aufgebohrt, Medikamente und Antibiotika rein und ein Termin für die eigentliche Behandlung gegeben. Gestern habe ich mir eine zweite Meinung bei einem anderen Zahnarzt eingeholt. Es wurde ein Röntgenbild angefertigt, das auch ohne Befund war. Lediglich der aufgebohrte Zahn war auffällig. Die Zahnärztin meinte, dass die Wurzelbehandlung nun unumgänglich ist, da er aufgebohrt wurde.
Heißt im Klartext ja, dass das vielleicht völlig unsinnig war und ich mich jetzt einer Behandlung unterziehen muss, die nicht nötig gewesen wäre. Die Zahnärztin veranschlagt 50€ pro Kanal, also 200€. Wie kann es sein, dass die gleiche Behandlung eine Differenz von 350€ ergibt?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ist eine Kassenleistung möglich, kann ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Das sind vor allem elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle und die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle. Dies wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, die Längenbestimmung in einer Sitzung maximal zweimal je Kanal. Nach den entsprechenden GOZ-Ziffern 2400 und 2420 kostet das je nach Steigerungsfaktor zwischen neun und knapp 14 Euro je Kanal. Auch die Verwendung eines Operationsmikroskops ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vom Patienten privat bezahlt werden.

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