Kieferorthopäde | 19.09.2020

feste Zahnspannge

Zahnspange

Ich habe meinen Sohn in kieferortopädischen Behandlung und mußte mir von der Krankenkasse anhören die Behandlungsapparatur wurde nicht gemäß den Anweisungen getragen. Zweitens die vereinbarten Behandlungstermine wurden wiederholt nicht eingehalten.
Warum muß die Kieferortopädin uns als Erziehungsberechtigten nicht Bescheid geben. Was das erste ist ??

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die kieferorthopädische Behandlung von Kinder und Jugendlichen kostet die Krankenkasse viel Geld - etwa 3.000-3.500€ im Durchschnitt, bei schwierigen Fällen noch deutlich mehr. Da die Kassen aufgefordert sind, wirtschaftlich mit ihren Geldern (= den Versicherten-Geldern) umzugehen, gibt es das System des Eigenanteils.

Während der Kassenbehandlung ist von den Eltern ein Eigenanteil von 20% aufzubringen, der jedoch nach erfolgreich beendeter Therapie zurückgezahlt wird. Der erfolgreiche Abschluss der Behandlung ist nur möglich, wenn die Kinder die Zahnspange wie empfohlen tragen und die Kontrolltermine sorgfältig einhalten. Das erfordert bei Kindern wie Eltern viel Durchhaltevermögen. Um die Motivation zu erhöhen, leisten die Eltern zunächst diesen Eigenanteil quasi als Vorschuss – beim ersten Kind in Höhe von 20 Prozent der Kosten, bei jedem weiteren Kind in Höhe von zehn Prozent. Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Kasse den Eltern auch diese Summe zurück. Bezeichnet der Kieferorthopäde die Behandlung durch schlechte Mitarbeit der Kinder (und Eltern) als nicht erfolgreich, erstattet die Kasse den Eigenanteil nicht zurück.

Zahnärzte sind gehalten, mangelnde Mitarbeit den Krankenkassen zu melden. Diese wiederum schreiben die Eltern an und mahnen eine bessere Mitarbeit an, damit die Behandlung erfolgreich beendet und der Eigenanteil zurückgezahlt werden kann.

Aber natürlich ist es so: zu allererst sollte der Kieferorthopäde direkt mit den Kindern und vor allen den Eltern/Erziehungsberechtigten sprechen und auf Probleme hinweisen. Der Zahnarzt und die Eltern zusammen sind dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche die nötige Ernsthaftigkeit beim Tragen und Pflegen der Zahnspange an der Tag legen.

Wir würden Eltern immer raten, noch einmal das Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen. Vielleicht gibt es ja Gründe, warum das Kind die Spange nicht so trägt, wie es nötig wäre. Dann könnten Arzt und Eltern dort ansetzen.

Behandlungstermine sollten tatsächlich möglichst immer eingehalten werden, da die Spange regelmäßig auf einen guten Sitz und die Bögen regelmäßig gewechselt werden müssen.

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