Zahnarzt | 25.09.2020
Kein Kostenvoranschlag, keine Aufklärung über Kosten
Füllung
An einer der letzten von mehreren Behandlungen fragte mich der Arzt, bereits im Behandlungsstuhl liegend, ob wir die Füllung jetzt machen. Er gab weder an, welche Füllung er machen will, noch dass dadurch für mich Kosten entstehen würden. Nach der Behandlung gab er mir die Rechnung ohne Anmerkungen. Auf Rückfrage teile er mir mit, dass wir angeblich bereits zur ersten Behandlung über Zusatzkosten gesprochen hätten. Diese Behandlung war 3 Monate her und ich habe keinerlei Kostenvoranschlag oder andere Schriftstücke erhalten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wer als gesetzlich Versicherter eine aufwändigere Füllung als die Kassenleistung wünscht, schließt mit dem Zahnarzt eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung ab (§28 Abs. 2 SGB V). Beispiel für eine aufwändigere Füllung: Im Seitenzahnbereich eine zahnfarbene Füllung, also Komposit statt Amalgam, oder im Frontzahnbereich eine mehrschichtige Kunststoff-Füllung.
Die Mehrkostenvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie vom Versicherten und vom Zahnarzt unterschrieben wird. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam mit der Folge, dass der Patient dann nicht zahlen muss.