Zahnarzt | 25.09.2020
4 Füllungen ausgetauscht ohne Kostenberatung
Füllung
Ich bin mit Zahnschmerzen zum einem neuen Zahnarzt gegangen. Der meint 4 Füllungen sehen nicht gut aus und müssten ausgetauscht werden. Er hat mir drei Arten angegeben. Ich wollte gern eine weiße Kunststoffüllung. Er meinte die Kasse würde das im Normalfall nicht zahlen, aber er wüßte schon einen Trick das ich das nicht zahlen muss. Dann hat er bei 4 Terminen die Füllungen augetauscht ohne jemals über Preise zu sprechen. Das war 2018. Jetzt, Ende 2020 kommt eine Rechnung über 550€. Ich habe dieser widersprochen, da er mich nicht schriftlich aufgeklärt hat. Der Arzt hat geantwortet, das er dazu nicht verpflichtet sei, seine Mitarbeiter alles dokumentiert hätten, und meine Versichertenkarte als Beweis genüge, dass ich zugestimmt hätte. Einen Rabatt gibt er nicht oder will auf die Kosten verzichten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Es gibt eine ganz klare Regelung im Patientenrechtegesetz, die besagt:
Ein Arzt muss einen gesetzlich versicherten Kassenpatienten, der eine Leistung in Anspruch nimmt, die nicht Kassenleistung ist, also von ihm selbst zu zahlen ist, schriftlich über die Kosten aufklären.
Nach § 630 c Abs. 3 BGB (Patientenrechtegesetz) muss die Aufklärung in Textform hierüber erfolgen und über die voraussichtlichen Kosten informieren. Hier kommt der "Bundesmanteltarif-Vertrag Zahnärzte" ins Spiel, wonach Privatleistung nur auf Verlangen des Patienten bzw. mit schriftlichem Behandlungsvertrag abrechenbar sind.