Zahnarzt | 16.08.2020
Miese Prothesenanfertigung und miese Reparaturen
Prothese
Mir wurde im April eine Prothese angefertigt, die eine Zeit lang gut funktionierte und gut aussah. Vom Arzt wurde sie vielversprechend als ein Produkt für die nächsten 10 Jahre ausgelobt. Nach 1 1/2 Jahren brach diese Prothese erst rechts, das Versprechen eine neue Prothese herzustellen wurde nicht durchgeführt, sondern nur mit Kunststoff ausgebessert. Nach ein paar Wochen brach die linke Seite sichtbar im Zahn. Es wurde wieder nur ausgebessert. Die Prothese sollte durch ein neues Implantat mehr Halt bekommen, sie entzündete sich und mußte wieder herausgenommen werden. In einer Oralchirurgie sollte ein Gutachten für 150€ noch 3 Implantate planen. Hinfällig, da schon mehrere Implantate wieder abgestossen wurden. Trotzdem sollten noch Implantate eingesetzt werden!!!
Nach einigen Wochen wieder Kunststoffbruch, wieder schlecht verschweißt, die ganze Prothese brach durch. Diese wurde geklebt und am selben Abend brach wieder der Kunststoff, nicht ganz durch, aber deutlich sichtbar beim Lachen (es gab bei mir noch etwas zu lachen). Während der ganzen Prozedur war ein dauerhaftes Lispeln nicht zu vermeiden, mein Mund sieht aus wie der eines Spitzmaulnashornes durch die vielen Kunststoffaufbauten. Ein überstehendes unangenehmes Zahnteil steht aus der Prothese hervor und stört bei normaler Zungenbewegung, darauf wurde auch nie eingegangen. Ein Zahn ist zusätzlich schartkantig abgebrochen. Mein Hobby das Klarinettespielen kann ich garnicht mehr richtig ausüben. Meine Freunde amüsieren sich nur noch über mein mieses Aussehen und das für 3500€.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte sind laut Gesetz verpflichtet, bei Füllungen und Zahnersatz für Mängel zu haften (§136a Abs. 4 SGB V). Dies wird Gewährleistung genannt und bedeutet, dass Füllungen oder Zahnersatz kostenlos repariert oder erneuert werden, sofern der Patient keine Schuld an dem Mangel hat. Die Gewährleistung gilt für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens.
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist. Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn der Zahnersatz nicht passt.