Oralchirurg | 27.08.2020
Erstellung einer Diagnose als IGeL-Leistung
Wurzelbehandlung
Ich habe einen Termin bei einer Zahnärztin. Mein Problem: Das Zahnfleisch um die oberen Schneidezähne ist seit Januar entzündet, am Gaumen hinter den Schneidezähnen ist eine centgroße Wunde, das damals verordnete Gel hatte keine Besserung gebracht.
Die Zahnärztin läßt ein Röntgenbild der 2 oberen Schneidezähne machen, es ist ein diffuser weißer Schleier in der Nähe des rechten Schneidezahns zu sehen. Sie könne nicht genau sagen, wo genau das Problem liegt, sie wisse es einfach nicht. Sie wolle mich zur Beratung zu ihrem Mann schicken, er arbeite in einer Praxis für Oralchirurgie und könne dort ein dreidimensionales Röntgenbild (DVT) anfertigen lassen, mit dem man mein Problem besser erkennen könne.
Ich bekomme einen Termin in der oralchirurgischen Praxis ihres Ehemannes - im guten Glauben, daß es um die Lokalisierung und Diagnose meiner Beschwerden geht, auf die ich als Kassenpatientin Anspruch habe. Das war ein Irtum: Hier erfuhr ich, daß die 3-D-Aufnahme privat zu zahlen ist und 150 € kostet.
Darauf war ich nicht vorbereitet, das hätte man mir vorher sagen können. Ich sagte, es gehe doch um die Diagnose, als GKV-Versicherte habe ich doch Anspruch darauf und als Rentnerin kann ich mir solche zusätzlichen Kosten nicht leisten. Antwort: die Krankenkassen habe solche Leistungen nicht im Portfolio. Aber man könne mir entgegen kommen und mir nur noch 100 € berechnen.
Ich willige ein, denn schließlich will ich nicht ewig mit einer Entzündung im Mund herumlaufen, aber ich fühle mich überrumpelt und bin sehr verärgert. Eine vorherige Information wäre hilfreich gewesen, vielleicht noch andere Lösungen zu finden.