Zahnarzt | 22.08.2020

Professionelle Zahnreinigung ohne Zustimmung. Gerichtsandrohung.

Professionelle Zahnreinigung

Ich war seit langem wieder bei dem Zahnarzt um eine Kontrolle durchführen zulassen. Außerdem hatte ich den Arzt gebeten zu prüfen ob eine ausführliche Zahnreinigung nötig ist - denn von meiner GKV wird nur eine kleinere Zahnreinigung übernommen. Sollte die teure Reinigung nötig sein bat ich dies mit mir abzusprechen.
Nach der Untersuchung wurde ich gebeten den Raum zu wechseln wo dann ohne Absprache eine Zahnreinigung durchgeführt worden ist. Ich bin davon ausgegangen dass alles für mich kostenfrei ist da keine Absprache stattgefunden hat.
Kurze Zeit später kam dann eine Rechnung über 98 Euro. Ich habe dieser Rechnung bislang immer widersprochen bis heute ein Brief kam. In diesem droht der Rechnungsabwickler mit einer gerichtlichen Klage.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei privaten Zusatzleistungen gilt immer:

Ein Arzt darf nur dann eine Vergütung einer Privatleistung vom Patienten fordern, wenn er den Versicherten vor Beginn der Behandlung schriftlich auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen und der Patient schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt für jede medizinische Maßnahme, die der Patient selbst bezahlen muss, sei es eine kleine Laboruntersuchung, eine Vorsorgeuntersuchung oder eine umfangreiche (zahn-)medizinische Behandlung.

Ohne einen Behandlungsvertrag, in dem der Patient seine schriftliche Zustimmung zur Zusatzleistung gegeben hat, sind Patienten berechtigt, die Bezahlung zu verweigern.

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