Mir wurde eine brücke gesetzt und der Preis von 4.375€ kommt mir sehr hoch vor ,vor kurzem wurde der oberkiefer gemacht und das war nicht so hoch.
Kann man da was gegen machen?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Kosten für eine Brücke hängen vor allem vom gewählten Material ab. Nicht-Edelmetall ist deutlich günstiger als Gold oder Keramik. Die preiswerteste Lösung ist die sogeannte Regelversorgung. Von dieser Basislösung bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der Kosten, ab Oktober 60 Prozent der Kosten. Ein Rechenbeispiel: Eine Brücke für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich kostet als Basisversorgung aus Nicht-Edelmetall rund 750 Euro. Kassenzuschuss: 375€, ab Oktober 450€, mit Bonusheft bis zu 562€. Bei einer Keramikbrücke erhöht sich der Eigenanteil deutlich, denn der Zuschuss bleibt gleich, aber die Gesamtkosten können auf ca. 1.500 Euro steigen. Patienten sollten sich deshalb vor einer Behandlung ausführlich über die Leistungen der Regelversorgung erkundigen. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten schriftlich über die voraussichtlichen Kosten aufzuklären und über alle Alternativen, auch über die Regelversorgung. Wer unsicher ist, sollte außerdem vor großen Zahnersatzeingriffen eine zweite Meinung einholen und keine Behandlung ohne Kostenvoranschlag beginnen. Bei Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan mit genauer Auflistung des Eigenanteils und einem Hinweis auf die Regelversorgung Pflicht.
Die Kosten müssen so genau wie möglich angegeben sein. Wird mit dem Patient keine schriftliche Vereinbarung getroffen, ist er berechtigt die Zahlung zu verweigern.
Geringverdiener sollten bei ihrer Krankenkasse die Härtefallregelung beantragen. Dann erhalten sie den doppelten Festzuschuss und damit eine volle Kostenübernahme beim Basis-Zahnersatz. Für 2020 ist die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.274 Euro festgelegt. Mit einem Angehörigen erhöht sich diese Grenze auf 1.751,75 Euro, für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen um weitere 318,50 Euro. Auf dem Antragsformular muss eingetragen werden, welche Hilfe man erhält, wie hoch das Einkommen ist und wie viele Personen im Haushalt leben. Einkommensnachweise sind in Kopie beizulegen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Kosten für eine Brücke hängen vor allem vom gewählten Material ab. Nicht-Edelmetall ist deutlich günstiger als Gold oder Keramik. Die preiswerteste Lösung ist die sogeannte Regelversorgung. Von dieser Basislösung bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der Kosten, ab Oktober 60 Prozent der Kosten. Ein Rechenbeispiel: Eine Brücke für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich kostet als Basisversorgung aus Nicht-Edelmetall rund 750 Euro. Kassenzuschuss: 375€, ab Oktober 450€, mit Bonusheft bis zu 562€. Bei einer Keramikbrücke erhöht sich der Eigenanteil deutlich, denn der Zuschuss bleibt gleich, aber die Gesamtkosten können auf ca. 1.500 Euro steigen. Patienten sollten sich deshalb vor einer Behandlung ausführlich über die Leistungen der Regelversorgung erkundigen. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten schriftlich über die voraussichtlichen Kosten aufzuklären und über alle Alternativen, auch über die Regelversorgung. Wer unsicher ist, sollte außerdem vor großen Zahnersatzeingriffen eine zweite Meinung einholen und keine Behandlung ohne Kostenvoranschlag beginnen. Bei Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan mit genauer Auflistung des Eigenanteils und einem Hinweis auf die Regelversorgung Pflicht.
Die Kosten müssen so genau wie möglich angegeben sein. Wird mit dem Patient keine schriftliche Vereinbarung getroffen, ist er berechtigt die Zahlung zu verweigern.
Geringverdiener sollten bei ihrer Krankenkasse die Härtefallregelung beantragen. Dann erhalten sie den doppelten Festzuschuss und damit eine volle Kostenübernahme beim Basis-Zahnersatz. Für 2020 ist die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.274 Euro festgelegt. Mit einem Angehörigen erhöht sich diese Grenze auf 1.751,75 Euro, für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen um weitere 318,50 Euro. Auf dem Antragsformular muss eingetragen werden, welche Hilfe man erhält, wie hoch das Einkommen ist und wie viele Personen im Haushalt leben. Einkommensnachweise sind in Kopie beizulegen.