Zahnarzt | 06.08.2020

Vertragszahnarzt möchte keine Kassenschiene anfertigen

Prothese | Schiene gegen Knirschen

Ich benötige eine Schiene für die Nacht, da ich mit den Zähnen knirsche und seit neuestem daher auch Zahnschmerzen habe. Ich war bei meinem Zahnarzt deshalb gewesen. Bereits im November 2019 wollte ich eine entsprechende Schiene haben. Ich habe davon Abstand genommen, da er knapp 60€ für eine Arbiträre Scharnierachsenbestimmung haben möchte. Eine Kassenschiene wollte er mir nicht anfertigen. Dies würden sie nicht machen.
Diese Woche war ich aufgrund der o.g. Beschwerden nochmals zwei Mal beim Zahnarzt. Auch hier sprach ich nochmals an, dass ich eine Schiene haben möchte. Jetzt prognostizierte er Kosten von 80€. Und wieder die Aussage, dass er keine Kassenschiene anbietet. Die ich jedoch haben möchte. Ich habe bei meiner Krankenkasse angefragt und die Auskunft erhalten, dass Herr Dr. ... ein Vertragsarzt ist und er die Leistung der Kassenschiene erbringen muss.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Standhaftigkeit der Patientin ist genau richtig. Denn eine Knirscherschiene ist gesetzliche Kassenleistung, und Vertragszahnärzte, also Zahnärzte mit Kassenzulassung, sind verpflichtet, Kassenleistungen anzubieten. Eine Weigerung sollten Patienten stets der Kassenzahnärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes melden. Bei Bedarf sollte man bei einer anderen Praxis vorstellig werden.

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