Zahnarzt | 01.08.2020

Keine Begründung für Abrechnungsziffer

Implantat | 9100 goz

Habe eine private Zahn Zusatzversicherung und die möchte eine Begründung haben für die Gebührenziffer 9100 GOZ (3.5 Faktor angerechnet)
Der Zahnarzt gibt es mir nicht und ich bekomme dadurch weniger Geld von der Versicherung.
Ich hatte eine behandlungsdauer von ca 35 min. Da war alles fertig inkl röntgenbild.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Tatsächlich kommt es recht häufig zu Auseinandersetzungen mit privaten Kostenträgern zu Fragen der angesetzten Gebührenziffern. Der Zahnarzt muss aber laut Gebührenordnung GOZ nicht begründen, warum er eine bestimmte Ziffer berechnet. Dazu gibt es ein Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 13.12.2016 (Az. 26 K 7220/15):


„Eine besondere Begründungspflicht sieht die GOZ in § 10 Abs. 3 nämlich nur für Schwellenwertüberschreitungen, nicht hingegen für die Berechnung einer bestimmten Gebührenziffer an sich vor. Denn bei der Prüfung der Notwendigkeit einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Behandlung ist regelmäßig der Beurteilung des Arztes bzw. Zahnarztes zu folgen, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt.“


Unser Rat:

Wenn eine größere Behandlung insbesondere mit Zahnersatz ansteht, sollten Patienten vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen und diesen vorab prüfen lassen. Dann haben Patienten mit einer Zahnzusatzversicherung Sicherheit, welche Kosten übernommen werden und ob Teile der Behandlungskosten nicht erstattet werden können. Bei manchen Verträgen sind Versicherte ab einer bestimmten Kostenhöhe sogar dazu verpflichtet.


Darüberhinaus ist es möglich, die Rechnung bei der Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes prüfen zu lassen.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand