Zahnarzt | 29.07.2020
Verdoppelung der Behandlungskosten
Füllung
Bei einer routinemäßigen Untersuchung und Röntgen wurde mir mitgeteilt, dass ich EINE Füllung in einem Backenzahn benötige. Erst bei der anschließenden Behandlung selbst und unter Betäubung wurde mir mitgeteilt, dass "eine Kassenfüllung aus Zement 0€ und eine keramikbasierte Füllung zwischen 90 und 100€ kosten würde". Ich habe der kostenpflichtigen Füllung zugestimmt.
Nach der Behandlung sagte man mir dann, dass der Aufwand größer war und man zwei Füllungen hätte machen müssen und sich der Preis nun verdoppelt. Auf meine Beschwerde und Nachfrage, wie das möglich ist bestand man darauf, dass man mir eindeutig gesagt hätte, dass 90-100€ der Preis pro Zahn pro Füllung wären. Und dass ich nun 200€ zu zahlen hätte, weil angeblich zwei Füllungen gemacht wurden und ich es falsch verstanden hätte, wenn ich davon ausgegangen bin, dass sich die Gesamthöhe auf 90-100€ beläuft. Nach langer, ziemlich unfreundlicher Diskussion mit dem Zahnarzt hat dieser dann nachgegeben und gesagt, dass ich nur 100€ bezahlen soll, weil er keine Lust auf weitere Streitigkeiten hat.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wer als gesetzlich Versicherter eine aufwändigere Füllung wünscht, schließt mit dem Zahnarzt eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung ab (§28 Abs. 2 SGB V). Beispiel für eine aufwändigere Füllung: Im Seitenzahnbereich eine zahnfarbene Füllung, also Komposit statt Amalgam, oder im Frontzahnbereich eine mehrschichtige Kunststoff-Füllung.
Die Mehrkostenvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie vom Versicherten und vom Zahnarzt unterschrieben wird. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam mit der Folge, dass der Patient dann nicht zahlen muss (vgl. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 12.10.2006). Patienten sollten auch darauf achten, dass in der Mehrkostenvereinbarung alle Einzelleistungen samt Gebührennummer, Faktor und dem jeweiligen Betrag aufgelistet sind.
Abgerechnet wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, nämlich in Höhe der vergleichbar preisgünstigsten im Zahn geformten Füllung. Über die selbst zu zahlende Differenz erhält der Patient eine Rechnung.