Zahnarzt | 14.07.2020
Wurzelbehandlung ohne schriftliche Vereinbarung zu den Privatkosten
Wurzelbehandlung
Es wurde eine Wurzelbehandlung vorgenommen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung zu den anfallenden Privatkosten. Zudem war die Behandlung qualitativ nicht gut, da nun eine weitere Wurzelbehandlung notwendig ist, um die Missstände zu beheben. Dies erfolgt nun bei einem anderen Zahnarzt, bei dem ich auch wie gesetzlich vorgeschrieben über die Privatkosten schriftlich informiert wurde. Die beim neuen Zahnarzt veranschlagten Kosten für die Wurzelbehandlung betragen zudem nur einen Bruchteil im Vergleich (90 Euro).