Zahnarzt | 05.07.2020

Parodontose Behandlung und Weigerung der Unterzeichnung für DZR

Professionelle Zahnreinigung | Parodontosebehandlung

Ich hatte im Rahmen des Zahnersatzes auf Implantaten auf Anraten der Uniklinik einen ZA gesucht, der Parodontosebehandlungen durchführt. Dieser hat nach einer kurzen Bestandsaufnahme erklärt, er könne mich nur behandeln, wenn ich in Vorkasse trete, da ich mich weigerte, am Empfang die Erklärung für ein Rechenzentrum zu unterschreiben (keine Inkassoanwälte, der ZA ist mein Vertragspartner).
Ich erhielt auch sogleich einen Termin und einige Tage später eine Rechnung über 350 EUR, die ich widerwillig vor dem ersten Termin beglich, um die Behandlung möglichst zügig zu erhalten. Nach dem ersten Termin am 25.02.20, der lediglich ein Beratungsgespräch von 20 Min. mit einer ZA-Helferin beinhaltete, erhielt ich einen weiteren Termin am 31.03.2020.
Dieser wurde am 30.03. ohne Begründung telef. abgesagt. Auf meine Frage, wann der nächste Termin stattfindet, hieß es nur „wir rufen Sie Ende April 2020 an“. Der Anruf erfolgte nicht, in der ersten Mai-Woche rief ich an und landete auf einer Bandansage mit dem Hinweis, dass nur in dringenden Notfällen die Telefonnummer hinterlegt werden kann.
Daraufhin erfolgte ein Fax-Wechsel, in dem ich meine Daten-CDs und mein Geld zurückverlangte. Am 10.06. erhielt ich eine Rechnung über 186 EUR. Am gleichen Tag hatte ich einen Kontrolltermin in der Uniklinik, die mir bestätigte, dass keine behandlungsbedürftige Parodontose vorläge und ich meine Zähne erhalten kann.
Nun habe ich einen Mahnbescheid über die mir zustehende Restsumme von 142 EUR inkl. Zinsen beantragt. Mal sehen, was das Gericht zu dieser Sache zu sagen hat.

Ist Ihnen das auch passiert?
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