Zahnarzt | 29.05.2020

Kostenpflichtige Wurzelkanalbehandlung

Wurzelbehandlung

Ich bin mit Zahnschemerzen zum Zahnarzt. Nach einem Röngtenbild wurde mein Zahn betäubt und aufgemacht. Medikament rein und mit dem guten Tipp auf der besagten Seite nicht zu kauen. Nächster Termin. Die Entzündung hat sich etwas gebessert,laut Zahnarzt(bis dato wusste ich noch nicht was mit meinem Zahn ist). Ich bin ein Angstpatient, bin froh wenn ich wieder das Weite suchen kann! Es wurde nun denn mein Zahn wieder betäubt. Auf jeden Fall hat der Zahnarzt mit der Behandlung begonnen. Während dessen sagte er mir, dass es wichtig ist die Wurzelkanale zu säubern und zu messen. Ok dachte ich mit Mund offen, Instrumenten drin und Angst. Dann waren Stäbchen in meinen Wurzeln und ich bin mit der Arzthelferin wieder zum Röntgen. Danach wurden die Stäbchen entfernt und ich fragte die Arzthelferin, ob das jetzt eine Wurzelkanalbehandlung wäre. Dies bejate sie. Nun kam der Zahnarzt wieder rein, zufrieden mit dem Röntgenbild und unter Tränen meinerseits werkelte er weiter an meinen Zahn. Medikamet und provisorische Füllung. Weiteren Termin für die endgültige Wurzelfüllung. Glücklich vorerst endlich fertig zu sein, erwähnte der Zahnarzt beiläufig, dass ich einen kleinen Teil der Kosten selbst tragen müsse.
Vorne am Pult wurde mir die fertige Rechnung bzw Rechnungen (einmal für die heute durchgeführte Behandlung sowie für den nächsten Termin) im Umschlag übergeben, samt Terminzettel.
Zu hause schaute ich mir die Rechnungen dann an. Ich dachte, es dürfte nicht so viel sein. Vorweg, ich bin gesetzlich versichert und besitze keine Zusatzversicherung.
Unglaubliche 224,00 Euro für die heute durchgeführte Wurzelkanalbehandlung wurden mir in Rechnung gestellt. Ich habe nichts unterschrieben, bis heute nicht. Und selbst auf diesen Vertrag und Rechnung steht, dass ich vorher über die Kosten und allem in Kenntnis gesetzt worden wäre. Dies war nicht so!
Die andere Rechnung ist für die noch bevorstehende Wurzelfüllung. Die Kosten sollen sich hierbei auf 144,00 Euro belaufen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Ist eine Kassenleistung möglich, kann ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Das sind vor allem elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle und die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle.

Auch hier gilt wie bei allen privatärztlichen Leistungen: diese Zusatzleistungen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten vom Zahnarzt durchgeführt werden. Hat der Zahnarzt diese Einwilligung nicht eingeholt, darf er die Leistung nicht in Rechnung stellen.

Patienten, die mit einer Rechnung nicht einverstanden sind, können diese bei der jeweiligen Landeszahnärztekammer ihres Bundeslandes überprüfen lassen. Das sollten Sie vorher der Zahnarztpraxis mitteilen.

Weitere Informationen zur Wurzelbehandlung finden Sie in unserem Beitrag.

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