Zahnarzt | 14.06.2020

95 Euro? Das ist doch kleines Geld!

Füllung | Zahnreinigung

Als Studentin habe ich allgemein einen eher klammen Geldbeutel und gehe mit schlechtem Gefühl zum Zahnarzt. Als ich das erste - und letzte Mal - die Praxis aufsuchte, wurdem mir mitgeteilt, dass mehrere Füllungen notwendig seien. Der Arzt selbst erklärte mir, dass diese natürlich zuzahlungspflichtig seien. Auf meine Frage hin, ob eine Kassenleistung möglich sei, kam als Antwort: "Das kann ich nicht leisten". Auch von einem Freund wusste ich bereits, dass er sich weigert, Kassenleistungen anzubieten. Er pries seine Leistung als verhältnismäßig günstig im Vergleich zu anderen Praxen an ("Ich nehme nicht so viel"). Außerdem wurde mir durch den Arzt zu verstehen gegeben, dass er vorher auf eine Zahnreinigung bestehe. "Das kostet 95 Euro, das ist kleines Geld", so der Arzt. Auf meinen leicht ungläubigen Einwand, dass das für eine Studentin keinesfalls "kleines Geld" sei, ging der Arzt nicht ein, er wiegelte meinen Einwand mit den Worten: "Dafür müssen sie dann auch nicht so oft zum Zahnarzt" ab. Insgesamt hatte ich das Gefühl, dass der Arzt nur verkaufen will. Ich fühlte mich zur Zahnreinigung gedrängt. Zum Glück habe ich noch keine Beschwerden, den Kostenvoranschlag bekam ich wenige Tage später. Schon da wusste ich - ich gehe zu einem anderen Zahnarzt. Diese grundsätzliche Einstellung gegenüber ärmeren Menschen, die sich eine Zuzahlung nicht leisten können, möchte ich in keiner Weise unterstützen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Kassenleistungen entsprechen dem gegenwärtigen Fachstandard und bieten eine ausreichende zahnmedizinische Versorgung an.

Der Zahnarzt darf eine Kassenleistung nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen verweigern, etwa mit dem Hinweis, dass die Kassenleistung zu gering vergütet ist.

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