Zahnarzt | 04.06.2020
Unklarheiten
Krone | 100% Härtefallregelung, Kronen, Brücken
Es wurde gesagt, die Krankenkasse übernimmt 100%,die Zuzahlung würde für mich 150€ kosten, nächsten Tag um 300 Euro Kosten und am Ende soll ich 549,14 Euro zuzahlen..wofür?
Keine Erklärung, nicht einmal eine Kopie wollte die Ärztin mir geben..kann natürlich in 2 Raten bezahlen. Verweigert eine Kopie von aufgelisteten Sachen und Rechnung geben...
Kommentar der Verbraucherzentrale
Sie haben bei privaten Kosten das Recht auf eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Zahnarzt muss auf der Rechnung zu jeder Leistung die Gebührennummer, den Steigerungssatz und die Leistungsbezeichnung auflisten. Wird der Steigerungssatz von 2,3 überschritten, hat der Zahnarzt dies auf der Rechnung schriftlich zu begründen.
Solange Sie noch keine Rechnung erhalten haben, müssen Sie die Leistung auch nicht bezahlen.