Zahnarzt | 09.06.2020

Wurzelbehandlung - Rechnung in dieser Form und Höhe rechtens?

Wurzelbehandlung

Während des ersten Termins sagte mir die Ärztin, dass der schmerzende Zahn erhaltungswürdig ist und deshalb ein Wurzelbehandlung gemacht werden kann. Dies wäre aber eine Leistung, die privat gezahlt werden müsse. Die Kosten dafür würden dafür ca. 550 Euro betragen. Eine Unterschrift wurde noch am selben Tag für diese Kosteninformation von mir gefordert.
Nachdem ich die Rechnung erhalten habe, konnte ich auf diversen Internetseiten lesen, dass die Krankenkasse die Kosten der Wurzelbehandlung übernimmt, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist. Ein kleiner Selbstkostenanteil ist aber z.B. für elektrometrische Längenbestimmung möglich, der privat zu zahlen ist. Ein krasser Widerspruch also zu dem, was mir die Zahnärztin erklärt hatte. Auf meine Frage per E-Mail, mir schriftlich detailliert zu erklären, weshalb die Voraussetzungen für die Abrechnung mit meiner Krankenkasse nicht gegeben sein sollen, bekam ich bisher keine Antwort. Heute habe ich die Zahnarztpraxis diesbezüglich erneut angeschrieben. Mir wurde aber eine Rechnung mit den einzelnen Abrechnungspositionen per E-Mail geschickt. Einige Positionen kann ich nicht nachvollziehen.

Sollte alles seine Richtigkeit haben, werde ich natürlich bezahlen. Derzeit habe ich aber meine Zweifel.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Unter welchen Umständen die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung übernimmt, können Sie in unserem Fachbeitrag lesen.

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