Kieferorthopäde | 15.05.2020
Bestrafung für kritische Nachfragen und entsprechende Entscheidungen
Zahnspange | Zwischendiagnostik
Bei der Besprechung der Behandlungsplanung zur kieferorthopädischen Behandlung unseres Kindes wurde uns mitgeteilt, dass etliche notwendige Leistungen nicht von der GKV getragen würden. Wir erhielten einen Kostenvoranschlag über private Leistungen über 1500 €. Die einzelnen Leistungen wurden teilweise stichpunktartig benannt, jedoch nicht weiter (in ihrer med. Notwendigkeit) erläutert. Die behandelnde Ärztin erläuterte, dass sie Minibrackets (80€ Mehrkosten ggü. GKV) dem Angebot kostenlos zufügen würde, da sie Eltern, die die hochwertigere Behandlung wählen, entsprechend "belohne".
Auf die Nachfrage, weshalb die Minibrackets sinnvoller seien, erhielten wir die Antwort, dass diese die Zähne besser bewegen würden - eine Aussage, die nach unseren Recherchen nach aktueller Studienlage nicht verifiziert ist. Nachdem wir uns über die vorgeschlagenen Leistungen informiert hatten, beschlossen wir Leistungen über ca. 1250 € privat zu tragen, baten jedoch darum, die Zwischendiagnostik zunächst nicht mit in die Planung aufzunehmen, da diese nur bei schweren Fällen, wenn sich das Gebiss anders entwickelt, als geplant, sinnvoll ist. Man teilte uns mit, dass wir in diesem Falle, die Mehrkosten für die Minibrackets in Rechnung gestellt bekämen. Zudem wurde ein Punkt der Zwischendiagnostik weiterhin auf dem Kostenvoranschlag aufgeführt. Auf Nachfrage teilte man uns mit, dass dies eine Untersuchung sei, die immer wieder mal gemacht würde. Auf die Frage, ob diese medizinisch notwendig sei, bekamen wir die Antwort, dass es schon gut sei, das ab und zu zu machen. Da im Behandlungszimmer die Vorbereitungen für das Anpassen der Zahnspange bereits liefen, entschieden wir uns dafür, den Kostenvoranschlag zu unterschreiben. Das gesamte Vorgehen erscheint uns jedoch sehr unseriös. Leider ist nach begonnener Behandlung ein Wechsel des Kieferorthopäden kaum möglich, so dass diese Option wohl nicht in Frage kommt.