Bei diesem Zahnarzt kommt man sich eher vor wie auf einem Basar, man merkt schnell hier geht es um größtmöglichen Profit, von Anfang an hat man das Gefühl das jede Leistung privat entlohnt werden muss und nicht über die Kasse gedeckt wird. Hat ein bisschen was von einem Ryan Air Flug, wo man bekanntlich für jede Mehrleistung tief in die Tasche greift.
Um das ganze zu konkretisieren, bei mir wäre es um eine Wurzelbehandlung gegangen, die laut der Praxis pro Wurzel um die 120€ kosten soll (den genauen Preis weiß ich nicht mehr). Laut meiner Krankenkasse wird diese aber von der Kasse getragen, falls der Zahn zu retten ist. Die Entscheidung darüber hat jedoch der Zahnarzt, ob es also über die Kasse abgerechnet wird oder man selbst ordentlich draufzahlen darf. Bei letzterem können sie natürlich ordentlich mehr abkassieren.
Sowas halte ich für absolut unseriös und grenzt für mich an Betrug, also soll jeder gewarnt sein. Man sollte sowas abschaffen und für alle die gleiche Leistung für den gleichen Preis ermöglichen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. In der Richtlinie für die zahnärztliche Behandlung heißt es: Grundsätzlich müssen die Wurzelkanäle bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei den hinteren Seitenzähnen (Molaren) ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel Kassenleistung, wenn
- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, d.h., dass von dem zu behandelnden Zahn bis zur Mitte des Kiefers alle Zähne vorhanden sein müssen oder die entsprechenden Lücken bereits mit Zahnersatz (auch Implantaten) versorgt worden sind
- die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird
- durch die Behandlung ein schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.
Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung eine Extraktion vorgesehen, also das Ziehen des Zahns.
Gilt ein Zahn nach den gesetzlichen Kriterien nicht als erhaltungswürdig, können Patienten trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese ist dann komplett selbst zu bezahlen, abgerechnet nach der privaten Gebührenordnung. Die Kosten können vierstellig sein.
Richtig ist aber auch: ob ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird, obliegt einzig und allein dem behandelnden Zahnarzt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. In der Richtlinie für die zahnärztliche Behandlung heißt es: Grundsätzlich müssen die Wurzelkanäle bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei den hinteren Seitenzähnen (Molaren) ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel Kassenleistung, wenn
- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, d.h., dass von dem zu behandelnden Zahn bis zur Mitte des Kiefers alle Zähne vorhanden sein müssen oder die entsprechenden Lücken bereits mit Zahnersatz (auch Implantaten) versorgt worden sind
- die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird
- durch die Behandlung ein schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.
Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung eine Extraktion vorgesehen, also das Ziehen des Zahns.
Gilt ein Zahn nach den gesetzlichen Kriterien nicht als erhaltungswürdig, können Patienten trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese ist dann komplett selbst zu bezahlen, abgerechnet nach der privaten Gebührenordnung. Die Kosten können vierstellig sein.
Richtig ist aber auch: ob ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird, obliegt einzig und allein dem behandelnden Zahnarzt.