Zahnarzt | 09.04.2020

Preiserhöhung während der Behandlung

Prothese | Teleskop-Oberkiefer-Prothese

Ich soll 920 Euro über den Heil- und Kostenplan, der 3980 Euro hoch ist, zahlen.
Das wurde mir mitten in der Behandlungsphase erklärt. Begründung: a) weil meine Zähne so groß sind und b) der Goldpreis soooo stark gestiegen ist...
Aufstellung des H-Kostenplans am 10.02.20, Information über Preiserhöhung am 03.04.20
Der Goldpreis ist nicht so stark gestiegen, und die Zähne sind schon länger bekannt..was sollte man tun? Keine komplikationen bis jetzt aufgetreten.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Patienten sollten prüfen, welche Bestandteile des Heil-und Kostenplanes so gestiegen sind, ob die Kosten des Zahnarztes oder die Kosten des Labors. Bei den Zahnarztkosten ist nur eine max. Überschreitung von bis zu 20 % zu lässig. Dabei muss der Zahnarzt sein eigenes Honorar präziser schätzen als ein Zahnlabor die Kosten für Material und Fertigung.

Laut der Gebührenordung für Zahnärzte §9 Abs.2 muss ein Zahnarzt einen Patienten sogar "unverzüglich unterrichten", wenn "eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten" ist. Kommt der Zahnarzt dieser Anzeigepflicht nicht nach, kann dies einen Schadenersatzanspruch des Patienten begründen. Bei einer erheblichen Überschreitung ist eine neue Genehmigung des Heil- und Kostenplans nötig.

Die Laborkosten sind dagegen eher Schätzwerte, bei denen es durchaus Abweichungen geben kann. Wenn es von der Erstellung des HKP bis zur Fertigung des Zahnersatzes deutliche Schwankungen beim Goldpreis gegeben hat, kann es zu einer Preiserhöhung kommen.

Wir können Patienten empfehlen, sich mit dem Heil- und Kostenplan sowie ihrer Rechnung zwecks Rechnungsprüfung an die Kassenzahnärztliche Vereinigung ihres Bundeslandes zu wenden. Bitten Sie die Praxis um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass Sie die Rechnung extern überprüfen lassen möchten.

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