Zahnarzt | 31.03.2020

Fehlerhafter Zahnersatz

Prothese

Seit ca 7 Monaten begebe ich mich in eine Zahnarztpraxis für die Herstellung einer Vollprothese im oberen Kieferbereich. In diesen sieben Monaten wurde das Teil 6-mal aus China geliefert und jedesmal kaputt. Seit ca 6 Wochen leide ich an ständigen Zahnschmerzen und die ZÄ vertröstet mich zum 31 März denn dann würde die Prothetik endlich aus China korrekt kommen und dann sind meine Schmerzen auch weg... leider war das nicht der Fall.
Am Freitag den 27 März konnte ich es vor Schmerzen nicht mehr aushalten und bin in die Praxis, da wurde festgestellt dass meine ganze linke Seite im Gesicht unter Eiter steht und ich wurde aufgeschnitten und behandelt. Daraufhin hat mir die Zahnärztin sofort ihre neue Prothetik einarbeiten wollen obwohl dies durch die über große Schwellung überhaupt nicht möglich ist. Sie hat mir sogar noch während meinen über großen Schmerzen die Silberkappen gepflastert um die neue Vollprothese daraufhin einzuarbeiten. Ich konnte nicht mehr vor Schmerzen und sie gebeten das doch bitte zu verschieben bis die Schwellung und die Schmerzen vorüber sind. Erst danach hat sie aufgehört und mir mein vorläufiges Provisorium abgenommen mit den Worten "sonst kommen sie ja nicht mehr zu mir"... das ist Nötigung, das ist Erpressung, das ist Körperverletzung und vor allem ist das Unterschlagung.
Ich besitze im oberen Bereich keine Zähne und muss seither ohne Zähne herumlaufen, ich kann nicht sprechen, ich kann nicht essen, ich kann mich nicht zeigen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wer mit Zahnersatz Probleme hat, muss zunächst mit dem behandelnden Zahnarzt zusammenarbeiten. Denn der hat sowohl das Recht und die Pflicht, den Zahnersatz kostenfrei nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach, oder ihn falls nötig neu anzufertigen (§ 136a Abs. 4 SGB V).

Die sogenannte Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens. Voraussetzung: Der Patient ist gesetzlich versichert und hat keine Schuld an dem Mangel.

Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Zahnersatz durch ein Gutachten überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Sie Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt, wenn der Zahnersatz als unbrauchbar eingestuft wurde oder wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist.

Wichtig ist: ein Wechsel des Zahnarztes ist nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich!

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