Zahnarzt | 30.03.2020

Fehlende Kostentransparenz

Professionelle Zahnreinigung | Erstellung mundhygienestatus, unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies.

Erstpatientin in der Praxis. Die behandelnde Mitarbeiterin erklärte während der professionellen Zahnreinigung ausführlich was sie tat, und erklärte mir am Ende, dass sie heute nicht fertig werde und ich noch mal in zwei Wochen kommen soll. Zu diesem Zeitpunkt würde sie auch meine Taschentiefe messen um eine evtl. Parodontosebehandlung auszuschließen. Zum zweiten Termin teilte sie mir mit, dass alles in Ordnung sei und dass sie nun die professionelle Zahnreinigung abschließen würde. Ich wurde zu keinem dieser Zeitpunkte darüber informiert, dass die Kosten der professionellen Zahnreinigung die normalen Kosten übersteigen werden. Wenn ich mich nach der Rechnung erkundigte hieß es immer: "kommt dann über die Abrechnungsstelle".
In der Rechnung wurde dann zweimal professionelle Zahnreinigung in Rechnung gestellt, Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und Parodontose Erkrankungen, sowie Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung. 250,50 €.
Bei Klärungsversuch mit der Mitarbeiterin (fehlende Transparenz zu Kosten) sagte sie mir dass das es mein eigenes Verschulden sei wenn ich bei ihren Erläuterungen nicht nachfragen würde wie viel das jeweils kostet. Es wäre meine Aufgabe zu erkennen, dass Hinweise Zusatzkosten bedeuten können. Alle Patienten die bei Ihnen kommen wüssten was sie erwartet. Da diese Behandlung meine Erstbehandlung in der Praxis war, was sie wusste, war ich besonders irritiert, dass sie mir den Vorwurf machte, dass ich über so etwas aufgeklärt sein müsste. Auf meine Bitte hier in Klärung zu gehen, und dass ich nicht bereit bin das zu akzeptieren, ging sie nicht ein.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die professionelle Zahnreinigung ist keine gesetzliche Kassenleistung, sondern muss privat bezahlt werden. Die Kosten schwanken je nach Aufwand, Praxis und Region. Seit die professionelle Zahnreinigung in die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgenommen wurde, müssen die Zahnärzte nach der entsprechenden GOZ-Ziffer abrechnen (Nummer 1040).

Beim 2,3fachen Steigerungssatz, der eine durchschnittliche Leistung abbildet, kostet die PZR 3,62 Euro pro Zahn bzw. pro Implantat, Krone oder Brückenglied. Beim 3,5fachen Steigerungssatz sind es 5,51 Euro.

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) schwanken stark. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) berechnen die meisten Praxen zwischen 80 und 120 Euro.

Falls Sie unsicher sind, ob die Kosten zu hoch sind, können Sie jederzeit Preisvergleiche bei anderen Zahnärzten einholen oder die Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes um Rat fragen.

Grundsätzlich sind Zahnärzte verpflichtet, Patienten VOR Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten aufzuklären (§ 630c Abs.3 BGB). Haben Patienten keine schriftliche Zusage erteilt, ist derZahnarzt nicht berechtigt, die Leistung abzurechnen.

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