Zahnarzt | 27.03.2020
Kostenaufklärung erst während der Behandlung
Wurzelbehandlung
Ich war bei meiner Zahnärztin wegen einer Wurzelbehandlung. Nachdem die Betäubungsspritze gesetzt war und mein Mund schon taub war, wurde ich erst über die Kosten aufgeklärt. Bis dahin dachte ich, dass die Behandlung von der Krankenkasse abgedeckt sei. Obwohl ich nicht mehr richtig sprechen konnte, habe ich versucht nachzufragen, ob Wurzelbehandlungen nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Die Zahnarzthelferin meinte, dass die Krankenkasse nur einen Teil abdeckt, die zusätzlichen Geräte, die gebraucht werden müssen die Patienten selbst zahlen. Welche das waren, darüber wurde ich nicht aufgeklärt. Ich habe den Zettel dann unterschrieben und die Zahnärztin hat mit der Behandlung weitergemacht. Die Kanäle wurden aufbereitet, ein Medikament wurde eingebracht, der Zahn provisorisch verschlossen und es wurde ein Folgetermin vereinbart.
Zu Hause habe ich erfahren, dass Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen (die bei mir erfüllt waren) durchaus die Wurzelbehandlung übernehmen und dass die Zahnärztin mich VOR Behandlungsbeginn über die Kosten hätte aufklären müssen. Daraufhin habe ich in der Praxis angerufen und nach einem langem Gespräch wurden mir die entstandenen Kosten erlassen. Die Behandlung musste ich in der Praxis abbrechen, weil sie die rein kassenärztliche Wurzelbehandlung nicht anbieten.
Ich wollte mich in Ruhe nach einem neuen Zahnarzt umsehen. Das eingebrachte Medikament sollte ja 4 Wochen wirken. Durch Stress im Job und dann die Corona-Krise, wollte ich noch etwas abwarten. Aber nach 8 Wochen begann der Zahn wieder zu schmerzen. Ich ging zu einer anderen Zahnärztin und die stellte auf einem Röntgenbild fest, dass eine 1 cm lange Instrumentenspitze im Wurzelkanal steckt. Meine vorherige Zahnärztin hatte mir dies nicht mitgeteilt.