Kieferorthopäde | 19.03.2020
Kieferorthopäde zieht Behandlung künstlich in die Länge
Zahnspange | Retainer
Der Kieferorthopäde hat am Anfang der Behandlung 2 Jahre veranschlagt um die Zähne meiner Tochter grade zu stellen. Dann nach 2,5 Jahren waren die Zähne gerade und sie musste noch für ein halbes Jahr diesen Retainer tragen. Dann nach 3J wurde auch der raus genommen. Seit einem Jahr nun sagt der Kieferorthopäde immer, dass nur noch ein Termin notwendig sei. Die meisten dieser Termine waren unnötige Termine. Es fand keine Untersuchung statt, sondern nur belangloses, sinnloses Gelaber seitens des Artzes und der Hinweis, wir müssen im nächsten Quartal nochmal kommen um Röntgenbilder zu machen. Die Röntgenbilder sind immer OK, aber wir müssen dann im darauffolgenden Quartal wieder zu einem Termin kommen. Im März hatten wir wieder einen solchen Termin, den der Arzt uns als Abschlussbesprechung verkauft hat, also als der letzte Termin. So was hat der Arzt bei dem Termin gesagt: "Alles ist gut, die Röntgenbilder vom Dezember sehen gut aus. Wie bist Du mit der Behandlung zufrieden?" Antwort meiner Tochter: "Passt alles, bin zufrieden." Dann macht er weiter: "Ich kann Ihnen aber die Abschlussbescheinigung noch nicht ausstellen, weil wir nochmals Röntgenbilder brauchen."
Sag ich: "Also, lassen Sie die uns jetzt gleich machen."
Er: "Nein, das muss im nächtsten Quartal passieren, lassen Sie sich einen Termin im April geben."
Ich bin mir sicher, im April wird er dann nicht da sein, und einen weiteren letzten Termin fordern, zur Abschlussbesprechung.
Ich bin es leid seit einem Jahr zu hören, die Behandlung war erfolgreich, aber wir müssen noch einen letzten Termin machen. Was kann ich tun, um dieses sinnlose hinausziehen der Behandlung zu beenden?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Abschlußbescheinigung benötigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, um den gezahlten Versichertenanteil von Ihrer Krankenkasse zurüch erstattet zu bekommen. Sie bestätigt die erfolgreiche Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung. Gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung hat der Vertragszahnarzt den Abschluss der Behandlung einschließlich Retention schriftlich zu bestätigen. Die Abschlussbescheinigung ist auszustellen, wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten Umfang abgeschlossen ist.
Kommt in der Retentionsphasse ein von der Kasse bezahlter Retainer zum Einsatz, wird der Kieferorthopäde die Abschlussbescheinigung erst am Ende der Retentionsphase erstellen. Patienten könnten bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob der Abschluss der aktiven Behandlungsphase nicht auch schon Grundlage für die Erstattung des Eigenanteils sein kann.
Kommt in der Retentionsphase ein privat von den Eltern finanzierter Retainer zum Einsatz, hat der KFO die Abschlussbescheinigung direkt nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase zu erstellen.