Zahnarzt | 10.03.2020

Ausfallgebühren

Krone | Termin

Wir (Familie mit zwei Kindern) waren vor einem halben Jahr (09.09.19) Neupatienten bei einer Zahnärztin und nur zur Kontrolle. Den nächsten Termin wollte ich telefonisch ausmachen. Die Helferin hat dann wohl einfach eigenständig genau 6 Monate später (09.03.20), genau am selben Wochentag zur selben Uhrzeit unsere ganze Familie als Termin eingetragen und uns das nicht gesagt! Ich war wegen einer empfohlenen Kronenvorbehandlung zweimal in der Woche zuvor in der Praxis. Mit keinem Wort erwähnte man den dann ja auch für mich überflüssigen Kontrolltermin. Meinen Mann wollten sie zusätzlich ein paar Tage später bestellen. Allein dieses Verhalten zeigt die unseriöse Weise der Abwicklung.
Genau am 9.3 um Punkt 15 Uhr rief die Helferin an und verlangte Entschädigung, eine Ausfallgebühr, auf die uns im übrigen auch keiner aufmerksam gemacht hat. Jedoch wie soll man bitte einen Termin für 4 Personen absagen von dem man nichts wusste? Andere haben ähnliche Erfahrungen mit der Zahnärztin gemacht und sogar geschildert, dass diese mit Anwälten droht, da sie sich mit ihrem Verdienst schließlich die besseren Anwälte leisten könne.
Ich habe zwei Kinder, eines davon schwer behindert, ich weiß es klingt für manche übertrieben, dass man wegen 80 Euro so einen Aufstand macht, aber für mich sind 80 Euro zuviel Geld, um dieses einer Zahnärztin für nichts zu geben, für Fehler den vermutlich ihre Helferin zu verschulden hat indem sie uns einfach wissentlich oder unwissentlich den Termin nicht mitteilte. Und da andere schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben, finde ich dass es Zeit wird das jemand dieser Methode ein Ende macht. Wenn jeder sagt, dass man wegen so ein paar Euros stillschweigend nichts unternimmt und einfach brav bezahlt, dann macht die Praxis ordentlich Geld mit der Masche.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Landeszahnärztekammer Brandenburg sagt hierzu:

"Bei der Nichteinhaltung fest vereinbarter Behandlungstermine oder bei kurzfristigen Absagen kann dem Zahnarzt ein Ausfallhonorar (Schadenersatz) zustehen, da die Wahrnehmung von Behandlungsterminen zum Kreis der Mitwirkungspflichten (Nebenpflicht) des Patienten gehört. Für eine begründete Forderung müssen (mindestens) folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Die Zahnarztpraxis muss mit sogenannten Terminvorläufen arbeiten, das heißt, es muss ein fester Termin vereinbart worden sein, für den eine bestimmte Behandlung vorgesehen ist.

2. Dieser fest vereinbarte Termin muss ausschließlich dem zu behandelnden Patienten vorbehalten sein, worüber dieser ausdrücklich informiert sein muss.

3. Der Patient muss ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass bei Nichteinhaltung bzw. bei nicht rechtzeitiger Absage des Termins die fest zugesagte Behandlung in Rechnung gestellt wird, es sei denn, dass sein Nichterscheinen unverschuldet ist. Unverschuldetes Nichterscheinen ist dann anzunehmen, wenn der Patient objektiv gehindert war, den Termin rechtzeitig abzusagen.

4. Der Zahnarzt konnte den Termin bei Nichterscheinen des Patienten oder einer Absage nicht mehr anderweitig vergeben.

Ärzte sind verpflichtet, bei der Terminvergabe den Patienten SCHRIFTLICH auf die Forderung eines Aufallhonorars bei Nichteinhaltung von Terminen hinzuweisen bzw. sich dieses Procedere schriftlich vom Patienten bestätigen zu lassen.

Weitere Informationen zum Ausfallhonorar finden Sie hier.

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