Zahnarzt | 12.03.2020

Wurzelbehandlung mit Extra-Leistungen ohne zutreffende Begründung

Wurzelbehandlung

Ich erhielt bei meinem ersten Termin die Information, dass wahrscheinlich eine Wurzelbehandlung notwendig sei.
Im zweiten Termin wurde ich darüber informiert, dass private Kosten für die Wurzelbehandlung anfallen würden. Nachdem ich die Betäubung für den Zahn erhalten hatte bekam ich ein Dokument zur Unterschrift vorgelegt, auf dem ich erstmals über die Höhe der Kosten informiert wurde. Eine Kopie des Dokumentes habe ich nicht erhalten.
Während des zweiten Termins wurde im Wesentliche der Karies entfernt und die Füllung aufgebaut.
Eine Entfernung des Wurzelgewebes war nicht möglich. Daher wurde eine Spülung des oberen Kanaldrittels durchgeführt, Medikamente gegeben und der Zahn provisorisch verschlossen.
Für die Spülung wurde mir eine Wechselspülung mit Ultraschallanwendung auf allen vier Kanälen berechnet. Weder von der Ärztin noch in der Akten wurde eine Wechselspülung erwähnt. Auch wurde kein Ultraschall verwendet. Hinzu kommt, dass nur das obere Drittel des Kanals und nicht alle vier Kanäle gespült wurde.
Beim nächsten Termin wurde ein Teil des Nervengewebes entfernt. Die Wurzelkanäle wurden mittels Röntgenaufnahme und elektrometrischer Längemessung vermessen.
Beim vierten Termin wurden mir zunächst die Spülung auf vier Kanälen zweimal abgerechnet. Die elektrometrische Längen einmal für alle vier Wurzelkanäle.
Da gemäß BZK Spülungen nur einmal pro Sitzung abgerechnet werden können, erhielt ich eine neue Rechnung, in der die Spülungen nur einmal und die Längenmessung dafür doppelt abgerechnet wurde.
In den Akteneinträgen gibt es keine Dokumentation für auch nur eine Längenmessung.
Bei den Spülungen wurde dafür als Begründung für Kostenfaktor 3,5 eine lange Einwirkzeit und die Anwendung von Ultraschall angeführt. Eine Ultraschallanwendung erfolgte aber nur bei einem der Termine und ist laut Stellungnahme der Ärztin in dieser Praxis auch kostenlos.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei den Landeszahnärztekammern möglich. In den meisten Fällen ist eine Kopie der Behandlungsunterlagen zur Bearbeitung erforderlich.

Hier finden Sie mehr Informationen.

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