Zahnarzt | 02.12.2021

Zahnarzt weigert sich Kosten zu übernehmen

Brücke

Zwei Implantate wurden vom ZA A mit einer Brücke versorgt (Nr.44-47). Diese wurde provisorisch zementiert, damit bei Problemen noch nachgearbeitet werden kann. Nach einer Woche fällt die Brücke heraus.
Ein Anruf beim ZA A zeigt, dass die Praxis geschlossen ist. Der AB nennt mir eine Vertretung (ZA B). Dieser hilft schnell und unkompliziert, stellt mir seine Arbeit natürlich in Rechnung. Nun reklamiere ich die herausgefallene Brücke natürlich bei ZA A und lege ihm die Rechnung von ZA B zum Begleichen vor. ZA A weigert sich für die entstandenen Kosten aufzukommen, da es seiner Meinung nach für mich zumutbar gewesen wäre zu warten, bis er wieder seine Praxis öffnet.

Ist Ihnen das auch passiert?
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