Zahnarzt | 07.12.2021

Unlautere Abrechnung

Professionelle Zahnreinigung | Beißschiene

Keine Kostenvoranschläge, auf 3 verschiedenen Rechnungen wird mehrfach dasselbe abgerechnet, auf Bitte um Korrektur erfolgt die korrigierte Rechnung mit neuen Beträgen in noch höheren Summen. Auf Nachfrage patzige Antworten und die Forderung die Rechnungen doch selber um die entsprechenden Beträge zu korrigieren.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Zahnarzt verpflichtet, seine Patienten immer in Textform über die voraussichtlichen Kosten einer privat zu zahlenden Behandlung aufzuklären. Es reicht nicht aus, mündlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Selbstzahler-Leistung handelt. Die Kosten müssen so genau wie möglich angegeben sein.



Bitten Sie Ihren Zahnarzt um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass Sie die Rechnungen extern überprüfen lassen möchten. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg möglich: https://lzk-bw.de/patienten/patientenberatung. In den meisten Fällen ist eine Kopie der Behandlungsunterlagen zur Bearbeitung erforderlich. Zwar ist die Entscheidung der Landeszahnärztekammer für den Zahnarzt nicht verbindlich; er wird sich dennoch überlegen, ob er Sie auf Zahlung des Honorars tatsächlich verklagen wird oder sich mit Ihnen auf den Vergleichsvorschlag seiner Berufsaufsicht einigt.

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