Zahnarzt | 07.12.2021
Machtlosigkeit nach Zahnersatz Mängel (an die Öfentlickeit, Klagen???)
Prothese | ein Implantat drei Teleskope Unterkiefer
Der Zahnarzt ordnete an die Ränder d. Prothese für Oberkiefer derartig dick und lang zu gestalten, daß nach der fertigstellung kaum den Mund zu schließen möglich war. Die Prothese ragte bis in die Nase und darunter äusserlich sichtbare dicke Beule. Entstellte Mundpartie. Unterkiefer Teleskopprothese kippelt von Beginn an, schmerzen an beiden vorhandenen Zähnen. Kauen ist nicht möglich. Korrektur verweigerte der Zahnarzt. Über die AOK 1. Gutachten=Mängel, 2. Gutachten ebenso (Mündlich). Statt schriftliche Mitteilung über Mängel des 2. Gutachtens, Mitteilung v. AOK: "Der Ausschuss betrachtet diese nicht als Mängel". Es zieht sich nun seit fast einem Jahr, habe Prothesen die nicht tragbar sind und es scheint niemanden zu interessieren.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Laut Ihrer Schilderung wäre Ihr Zahnarzt verpflichtet, bei der Prothese nachzubessern, da gravierende Mängel vorliegen. Jedoch konnte der Konflikt offenbar nicht durch das Gutachterverfahren gelöst werden. Eine Alternative zum Klageverfahren wäre in Ihrem Fall die Schlichtung. Etwa bietet die zuständige Zahnärztekammer die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens an - die Zuständigkeit hängt in Baden-Württemberg vom Sitz der Zahnarztpraxis ab (Bezirk), Kontaktdaten finden Sie hier: https://lzk-bw.de/patienten/gutachten/gutachterkommission-fuer-fragen-zahnaerztlicher-haftung. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren, etwa zu den Kosten, finden Sie hier auf unserer Webseite: https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/gut-zu-wissen/schlichtungsstellen-der-landeszahnaerztekammern-17728