Zahnarzt | 12.02.2020

Fehlinformationen und fehlende Informationen

Füllung

Für meine ersten Füllungen wollte ich Komposit statt Amalgam, der ZA sagte mir, dass diese ca 60-80 E kosten würden. Nach der 1. Sitzung, bei der 2 Zähne gemacht wurden, sollte ich sofort nach der Behandlung auf einem Tablet die Rechnung unterzeichnen. Ich sah den Wert über 334 E und dachte, dass dies bereits der gesamte Betrag der insgesamt 5 Füllungen sei. Nach der 2. Behandlung, in der wieder 2 Zähne gefüllt wurden, musste ich keine Rechnung bezahlen. Nach der 3. Sitzung, nun 1 Füllung, erhielt ich jedoch erneut das Tablet mit einer Rechnung vorgelegt, auf der nun 480 E standen. Mit betäubtem Mund konnte ich nun schwerlich nachfragen, wie sich das alles genau zusammensetzte, rechnete aber damit, dass dies die Gesamtrechnung sei. Nun erhielt ich jedoch eine Rechnung über 836,50 E, von der meine Krankenkasse 233 E übernimmt. Nach Nachfragen bei der Krankenkasse wurde mir versichert, dass ein angegebener Faktor von 5,35 recht hoch sei für eine Kompositfüllung, die Kosten von 122 E pro Füllung auch sehr hoch. Da der ZA mir im Nebensatz die Kosten von 60-80 E versichert hatte und ich Studentin bin, entsetzten mich die Kosten. Die Praxis sagt, ich sei ausführlich über die Kosten informiert worden, ich sei wahrscheinlich zu aufgeregt gewesen, um richtig zuzuhören. Bei diesen Kosten hätte ich von den Kompositfüllungen Abstand genommen. Da dies meine erste Behandlung in die Richtung war, war mir nicht bewusst, dass ich einen Kostenvoranschlag hätte erfragen können. Auch wurde ich nicht informiert, was genau und wie viele Zähne gefüllt werden müssen, da der ZA und die Assistenz hektisch arbeiten. Auch für die Information, dass bei dem ersten Eingriff mein Zungennerv durch die Spritze verletzt wurde, sodass ich derweil nichts schmecken kann einseitig, musste ich anrufen, da zu keiner Zeit ein Gespräch mit dem ZA möglich war. Durch eine private Abrechnung durch die Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft bin ich zudem nun an die Zahlungsfrist und Bedingungen dieser gebunden.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die unterzeichnete "Rechnung" war höchstwahrscheinlich eine Mehrkostenvereinbarung. Mit dieser Vereinbarung gibt der Patient sein schriftliches Einverständnis zu der Behandlung und zu den ausgewiesenen Kosten. Das Einverständnis braucht der Zahnarzt, um nachher die Mehr-Leistungen als Privatanteil abrechnen zu können.

Unser Rat: unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht aufmerksam durchgelesen haben. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Und unterschreiben Sie nicht, wenn Sie auf dem Behandlungsstuhl mit betäubtem Mund dasitzen. Jeder Patient hat das Recht auf eine verständliche Aufklärung VOR der Behandlung in Augenhöhe mit dem Zahnarzt.

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