Zahnarzt | 20.02.2020

Kostenvoranschlag

Füllung

Da ich meinen Wohnsitz gewechselt habe und umgezogen bin, musste ich wegen regelmäßiger Kontrollen zu einem neuen Zahnarzt gehen. Der Zahnärztin sagte, dass ich Füllungen brauche aber verweigerte mir einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu geben, obwohl ich darum gebeten hatte. Sie meinte, dass es Blödsinn ist wegen sechs Füllungen einen Kostenvoranschlag zu machen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Nur wenn gesetzlich versicherte Patienten der Regelversorgung als Leistung der Krankenkassen zustimmen und der Zahnarzt diese Regelversorgung erbringt, braucht es keinen Kostenvoranschlag.

In allen anderen Fällen, in denen der Zahnarzt abweichende Leistungen erbringt, also z.B. höherwertige Füllungen, muss er VOR Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag aufstellen und die SCHRIFTLICHE Zustimmung des Patienten einholen. Nur dann kann der Zahnarzt auch die Bezahlung einfordern.

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