Kieferorthopäde | 10.02.2020
Zahnspange
Ich bin mit meinem Sohn zum Kieferorthopäden gegangen, weil unser Zahnarzt uns darauf hingewiesen hat.
Die Kieferorthopädin hat ihn untersucht, eine Genehmigung bei der Krankenkasse eingeholt und dann sollte es losgehen.
Wir haben in der Zeit, als wir auf die Genehmigung von der Krankenkasse gewartet haben, Papiere von der Praxis mitbekommen.
Einen Kostenvoranschlag über Mehrkosten von fast 3000,00 Euro, obwohl die Ärztin etwas von 400,00 gesagt hat, eine Ratenvereinbarung und eine Einzugsermächtigung.
Ich habe die Sachen nicht unterschrieben und hatte die Papiere auch nicht dabei, als es mit der Behandlung losgehen sollte.
Mein Sohn saß dann schon auf dem Behandlungsstuhl, da hat die Ärztin nach den Papieren gefragt, ich habe gesagt, dass ich das eh nicht unterschreibe, da hat sie dann gesagt, dass sie erst behandelt, wenn alle Papiere da sind.
Wir haben dann die Praxis verlassen.
Ich bin zur Krankenkasse gegangen, weil ich nicht wusste, wie das weitergehen soll, der Junge braucht ja eine Zahnspange. Die haben mit gesagt, dass sie selber nichts tun können, und ich mich an die kassenzahnärztliche Vereinigung wenden soll.
Ich habe mir einen anderen Kieferorthopäden gesucht, der Kassenleistungen anbietet und mit der kassenzahnärztlichen Vereinigung in Verbindung gesetzt.
Die sind über das Vorgehen der Kieferorthopäden überhaupt nicht erfreut und haben gesagt, dass man sich gleich an sie wenden soll, dann können sie einem dabei helfen, seine Rechte auf eine kostenfreie Behandlung durchsetzten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Behandlung mit Zahnspangen wird für viele gesetzlich Versicherte bis zum 18. Lebensjahr komplett von den Krankenkassen bezahlt. Entscheidend ist dabei die Schwere der Fehlstellung. Bei medizinischer Notwendigkeit haben Kinder und Jugendliche also Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Behandlung- und Zahnärzte müssen darauf auch hinweisen! Kieferorthopäden dürfen eine Kassenbehandlung nicht verweigern oder von privaten Zusatzleistungen abhängig machen.
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