Zahnarzt | 07.02.2020
Zahnarzt weigert sich den Kostenvoranschlag auszustellen
Wurzelbehandlung
Die Zahnärztin hat nur mündlich und ungefähr die Kosten (über 1200 Euro für einen Zahn) der Behandlung geschildert. Sie weigert sich, einen Kostenvoranschlag auszustellen und reagiert äußerst unfreundlich und dreist am Telefon, nachdem ich einen beantragt habe (sie legt auf).
Kommentar der Verbraucherzentrale
Patienten haben Anspruch auf eine schriftliche Auflistung aller zu erwartenden Kosten seitens des Zahnarztes und des Zahntechnikers (Arbeitskosten, Material).
Wichtig: Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Zahnarzt verpflichtet, über private Kosten in Textform aufzuklären. Unterlässt er dies, ist der gesetzlich Versicherte berechtigt, die anschließende Bezahlung zu verweigern.